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Aussage bzgl. Freizeitbeschäftigungen die Geld einbringen

Wie sieht denn die Rechtslage aus, wenn ich einem Vollzeitjob nachgehe und privat noch z.b. ein Internetportal führe, welches weitere Einnahmen erzeugt. Nach Arbeitsvertrag darf ich keiner bezahlten Arbeit nachgehen, die meine Leistungen in meinem Vollzeitjob negativ beeinflussen.
Da es sich hierbei aber um ein, sehr gerne, betriebenes Hobby handelt, wundere ich mich wie die Rechtslage dazu ist.


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